ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen (einschließlich Vermietung, Verkauf, Planung, Aufbau, Abbau, Durchführung von Veranstaltungen und Festinstallationen) des Anbieters gegenüber seinen Kunden.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
3. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Sonderschutzrechte für Verbraucher werden in den jeweiligen Klauseln explizit ausgewiesen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2. Die Bestellung oder Buchung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die tatsächliche Leistungserbringung/Übergabe der Ware zustande.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Stornierung
1. Alle Preise verstehen sich in Euro (€). Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Anbieter ist berechtigt, Vorkasse oder angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
3. Bei Stornierungen eines Auftrags durch den Kunden (insb. bei Vermietung und Fullservice) ohne gesetzlichen Grund stehen dem Anbieter folgende pauschalisierte Stornierungsgebühren zu (gemessen am Gesamtauftragswert):
- Bis 30 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn: 20 %
- Bis 14 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn: 50 %
- Bis 7 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn: 80 %
- Ab 3 Tage vor Veranstaltungs-/Mietbeginn: 100 %
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Besondere Bestimmungen für die Vermietung (Dry Hire & Fullservice)
1. Mietzeit: Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung/Lieferung und endet mit der vollständigen Rückgabe der Mietgegenstände an den Anbieter.
2. Gefahrenübergang bei Dry Hire: Holt der Kunde die Mietgegenstände selbst ab, geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung mit der Übergabe am Lager des Anbieters auf den Kunden über.
3. Zustand der Mietgegenstände: Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Mängel sind sofort zu rügen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel war bei Übergabe nicht erkennbar.
4. Pflichten des Kunden während der Mietzeit: - Der Kunde hat die Mietgegenstände pfleglich und sachgemäß zu behandeln. - Die Geräte dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal bedient werden. - Die Mietgegenstände sind vor Überlastung, Witterungseinflüssen (insb. Feuchtigkeit, Hitze) und unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. - Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Genehmigung des Anbieters untersagt.
5. Rückgabe: Die Mietgegenstände sind im sauberen, sortierten und funktionsfähigen Zustand im Originallager des Anbieters zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Kunde für jeden überzogenen Tag den regulären Tagesmietpreis als Nutzungsentschädigung. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5. Besondere Bestimmungen für Fullservice (Planung, Aufbau, Abbau, Durchführung)
1. Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Aufbau und die Durchführung der Veranstaltung rechtzeitig erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere: - Freier und befahrbarer Zugang zum Veranstaltungsort (für LKW/Transporter inkl. evtl. Anhänger). - Bereitstellung von ausreichendem, stabilem und vorschriftsmäßigem Strombedarf am Aufstellungsort. - Einholung aller behördlichen Genehmigungen und Konzessionen. - Gewährleistung der Sicherheit des Personals und des Materials vor Ort (z. B. durch Security bei Publikumsverkehr).
2. Verzögerungen: Verzögert sich der Auf-, Abbau oder die Durchführung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. unfertige Gewerke, fehlender Strom), trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Personal-Wartezeiten).
3. Absage wegen höherer Gewalt / Wetter: Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko. Kann eine Veranstaltung wegen Unwetter, behördlicher Absage oder sonstiger höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters für die bereits erbrachten Leistungen sowie die Bereitstellung des Materials vollumfänglich bestehen.
6. Besondere Bestimmungen für Verkauf und Festinstallation
1. Eigentumsvorbehalt: Die verkaufte oder installierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Kauf- oder Werkvertrag im Eigentum des Anbieters.
2. Gefahrenübergang: Bei Verkauf/Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde (gilt nur im B2B-Verkehr). Bei Installationen erfolgt der Gefahrenübergang mit der Abnahme des Gewerks.
3. Gewährleistung (B2B): Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist für Neuwaren ein Jahr ab Lieferung/Abnahme. Bei gebrauchten Gütern ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Installationsvoraussetzungen: Bei Festinstallationen ist der Kunde verpflichtet, für statisch tragfähige Montagepunkte (z. B. Deckenkonstruktionen) und vorschriftsmäßige Zuleitungen zu sorgen. Statische Nachweise sind vom Kunden zu erbringen.
7. Haftung und Versicherung
1. Haftung des Anbieters: Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
2. Haftung des Kunden: Der Kunde haftet während der Mietzeit für alle Schäden an den Mietgegenständen, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen oder Veranstaltungsbesucher verursacht werden (z. B. durch Fehlbedienung, Diebstahl, Vandalismus, Überspannungsschäden durch Aggregate).
3. Versicherungspflicht des Kunden: Bei hochwertigen Dry-Hire-Vermietungen oder mehrtägigen Fullservice-Projekten ist der Kunde verpflichtet, das geliehene Material ausreichend gegen Diebstahl, Vandalismus und Elementarschäden (Sturm, Wasser) zu versichern. Der Anbieter kann den Nachweis einer solchen Versicherung verlangen.
8. Urheberrechte und Planung
1. Vom Anbieter erstellte Konzepte, Lichtdesigns, Planungen, Zeichnungen und statische Berechnungen bleiben geistiges Eigentum des Anbieters. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb des konkreten Vertrages bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
9. Schlussbestimmungen (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl)
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Anbieters.
3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.